Herzog Johann von Cleve an seinen Drost zu Dinslaken Johann von der Horst. - Man soll die Gefangenen in Duisburg richten und wenn sie zum Tode verurteilt werden, hinrichten und setzen auf das Äußerste von unsere Grenzen wo man sie von jeher zu setzen pflog und unser Gericht steht. Johann von Nesselrode, Landdrost des Landes von Berge, hat uns auch schriftlich gebeten, um die so zu Dinslaken gefangen sitzen. Wir haben ihm geantwortet, er soll die Gefangenen durch einen Boten zu Dinslaken beklagen lassen, wie wir unserem Richter daselbst auch geschrieben haben.

Vollständigen Titel anzeigen
Stadtarchiv Duisburg
Objekt beim Datenpartner
Loading...