Die Schöffen von Lechenich bezeugen, daß vor ihnen erschienen ist "Styngin Botschoen", die Witwe von "Otten Botschoens", gesund und ihrer Sinne und ihres Geistes mächtig, um über die Korngülten, Renten und Güter zu verfügen, die durch den Tod ihres Sohnes Johann "Botschoens" an sie gefallen sind und die im Bezirk des Dingstuhls von Lechenich liegen. "Styngin" übergibt allen diesen Besitz und die dazugehörigen Urkunden als unwiderrufliche Schenkung unter Lebenden an den ehrsamen "Godart" und "Fygin Botschoens", ihren Neffen und ihre Nichte, eheliche Kinder von Jakob "Botschoens" dem Alten aus seiner Ehe mit der ehrsamen "Fygin van Elven", jetzt Ehefrau des ehrsamen und weisen Hermann "Glesch". Vor den Schöffen haben Hermann Glesch als Vormund seiner Stieftochter und Godert für sich selber die Schenkung angenommen. "Styngin" hat mit Mund, Hand und Halm, wie es Landrecht ist, auf ihren Besitz verzichtet. Sie überträgt den Beschenkten alle Rechte für sich und ihre Erben und verzichtet für sich und ihre Erben auf jeden Einspruch dagegen. Die Schöffen von Lechenich haben den Vertrag besiegelt vorbehaltlich der Rechte des Erzbischofs von Köln und evtl. weiterer Berechtigter.Datum: 1504 "up Frydach nyest na sent Petersdage ad Vincula".Ausf., Perg., dt., Schöffensiegel [wie bei Urkunde von 1390] (beschäd.; rechts Wappen des Erzbischofs von Köln, links Kirchengebäude mit Turm, darüber Stern, Umschrift unlesbar) anhängendRV: "Ein ubergifft generaell eirst van Butschoen Erben der guydder zu Leche-nich anno 1504" (17.Jh.); "N 27" (17./18. Jh.)

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Historisches Archiv des Erzbistums Köln
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