Hans Heinrich Ziegler, Bürger und Schneider zu Willstätt, bekennt, daß er der Kirchenschaffnei des Amts Willstätt für die Kirche zu Eckartsweier wegen eines der Kirchenschaffnei abgekauften beschriebenen Hausplatzes, der von dem verstorbenen Seiler Phillipp Mößner herrührt, 6 Pfund schuldet, die er unter Verpfändung des beschriebenen Hausplatzes mit jährlich 6 Schillingen zu verzinsen verspricht.