Erbzinslehenbrief von Philipp Graf von Eberstein, für Claus Kastner und Michel Schell zu Muggensturm, vermöge dessen ersterer den letzteren gegen Entrichtung eines Zinses von 5 Malter Korn, Gernsbacher Maßes, sein sogenanntes Gotthardshöfle zu Muggensturm zu einem Erbzinslehen gegeben hat