Abschoßfreie Verabfolgung des Vermögens und der Erbschaften, die innerhalb des Landes aus einer königlichen Provinz in die andere gehen, sowie vom Magistrat zu Wesel wegen der Geithschen Nachlassenschaft geforderten Abschosses.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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