Mandat wider das Bettelwesen, wie nämlich in dero Erblandportion die einheimischen Armen zu versorgen, die auswärtigen Bettler und Landstreicher aber wegzuweisen und zu bestrafen, sowohl in Sonderheit wegen Abschaffung allen Bettelns derjenigen, welche durch Brand, Wetter und Wasser beschädigt wurden und wegen Errichtung einer allgemeinen Brandkassse

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Sächsisches Staatsarchiv
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