Heinrich Schenck von Läwttershausen, Landrichter, erlässt auf Klagen Walthers von Seckendorff, von Stopfenheim genannt, Urteil dahin, dass auf dem Hof zu Stopfenheim, den Contz Rumpf an Friedrich Holtzschuher vom Deutschen Haus in Nürnberg verkauft hat, jährlich 2 Stiere gehalten und dem Hirten eine Mute Getreide gegeben werden müssen.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg
Loading...