Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt als Kurfürst seine Einwilligung, dass der Zoll zu Linz (Lynns) dem Erzbischof von Köln und seinem Stift gegeben und ihnen bestätigt wurde. Einst hatte Kaiser Friedrich III. dem Erzbischof Hermann von Köln aus verschiedenen Gründen und für seinen Dienst, den er dem Kaiser und Reich gegen Herzog Karl von Burgund erwiesen hatte, einen Zoll zu Linz auf dem Rhein mit Zugehörde gegeben, dass der Erzbischof von jedem Kaufmannsschatz, Ware, Hab und Gut, was den Rhein herauf oder herab geführt wird, 24 Turnosen (Thornes) nehmen darf, wie es das kaiserliche Privileg besagt. Nachfolgend hat König Maximilian I. dies mit weiteren Artikeln bestätigt und Kurfürst Philipp um diesen Willebrief gebeten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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