Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt seinen Ober- und Unteramtleuten, dass sie den Klosterfrauen des Klosters St. Maria Magdalena auf dem St. Andreasberg zu Worms auf deren Ansinnen, wo diese Angelegenheiten haben und der Pfalzgraf zu gebieten hat, mit Rat und Hilfe Unterstützung leisten, insbesondere bei der Einbringung von Schuld, Zins oder Gülte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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