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Die Einführung der allgemeinen Städteordnung vom 02. Februar 1832, Erwählung und Einsetzung eines neuen Ratskollegs nebst Stadtrichter usw. mit Pensionierung der alten Ratsglieder und fernere Einrichtungen und Neuwahlen im Ratsstuhl
Die Einführung der allgemeinen Städteordnung vom 02. Februar 1832, Erwählung und Einsetzung eines neuen Ratskollegs nebst Stadtrichter usw. mit Pensionierung der alten Ratsglieder und fernere Einrichtungen und Neuwahlen im Ratsstuhl