Engelhart von Morstein, Stadtschultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet in Anwesenheit namentlich benannter Richter folgenden Verkauf: Berchtold Helbling d. Ä. sowie Berchtold d. J. und Lienhard, dessen Söhne, verkaufen um 9 fl rh ihr in der Stadt vor dem Eichtor und beim Färberhaus gelegenes und nach Anstößern näher beschriebenes Krautgärtlein samt weiterem Zubehör an Stättmeister und Rat daselbst und geben die bei Verkäufen üblichen Versicherungen (Übertragung, Gewährleistung etc.) ab. Von dem Verkaufsobjekt ist jährlich ein Fastnachtshuhn als Ewiggülte an Gabriel Senft, Bürger zu Hall, zu entrichten, dessen Rechte und Gerechtigkeiten von vorstehendem Verkauf unberührt bleiben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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