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Oppenheim: Begnadigungsbrief Kaiser Sigismunds für die Burgmannen zu Oppenheim wegen ihrer jährlichen Gülte, die sie auf den daselbst wohnhaftigen...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 13 Orte, Buchstabe O >> 13.10 Oppenheim
1414 September 20
Oppenheim, Stadt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heidelberg 1414 an St. Matthäusabend
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Oppenheim: Begnadigungsbrief Kaiser Sigismunds für die Burgmannen zu Oppenheim wegen ihrer jährlichen Gülte, die sie auf den daselbst wohnhaftigen Juden haben, dass die Juden und auch Jüdinnen daselbst für besser nicht geschätzt oder gesteuert noch ihnen einicherley Beschwerde getan werden sollen, doch ausgenommen, dass sie ihre Gulden Opferpfennige richten und geben sollen als gewöhnlich und Herkommen
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Heidelberg
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Sigmund v. Luxemburg
Judaica 197/163: König Sigmund bekundet, daß er den Burgmannen zu Oppenheim die Gnade erteilt habe, daß er die Juden der Stadt Oppenheim nicht mehr besteuern wolle, ausgenommen den Goldenen Opferpfennig, da die Judensteuern als Burglehen an die Burgleute angewiesen worden seien. - Datierung: Heidelberg 1414 September 20 - Originaldatierung: Matheusabend - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.