Abt Friedrich [von Zollern] und der Konvent des Benediktinerklosters Reichenau ("in der Richenow") [Lkr. Konstanz] sowie ihr Kaplan in der Kirche zu Grimmelfingen [Stadt Ulm] vergleichen sich mit dem Ulmer Bürger Peter Ehinger dem Älteren wegen der Zehnten zu Grimmelfingen. Dem Kaplan an der Kirche zu Grimmelfingen steht ein Viertel der dortigen Zehnten zu. Peter Ehinger und seinen Erben steht das Recht zu, die Zehnten jedes Jahr zu verpachten. Dabei erhält dann der Kaplan ein Viertel des Erlöses. Wird der Zehnt dagegen von Peter Ehinger und seinen Erben selbst eingezogen, dann erhält der Kaplan ebenfalls ein Viertel des Ertrages, muss aber auch ein Viertel der Kosten für das Einsammeln tragen. Die Güter und Einkünfte, die die alten [Ehinger genannt] von Mailand und Habfast der Kirche in Grimmelfingen zugewendet haben, sollen dieser und ihrem Kaplan verbleiben. Allerdings hat der Kaplan mit der Besetzung und Verleihung der geschenkten Güter nichts zu tun. Ihm steht lediglich ihr Ertrag zu, während Peter Ehinger und seine Erben die Güter verleihen sollen. Die 24 Imi Getreide, die Peter Ehinger bisher dem Kaplan in Grimmelfingen für dessen Zehntanteil jedes Jahr entrichtet hat, muss er künftig nicht mehr liefern. Abt und Konvent des Klosters Reichenau verpflichten sich für ihren Kaplan in Grimmelfingen zur Einhaltung dieser Abmachungen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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