Anfertigung der Matrikel von den Rittergütern des Kreises Jerichow II mit Bezug auf den Artikel 3 der Verordnung vom 17. Mai 1827 und das Gesetz vom 27. März über die Provinzialstände, über die Kreisordnung vom 17. Mai 1847 sowie die Wahl der Kreisdeputierten und allgemeine Kreisangelegenheiten