Hans Moser von Säckingen und der Schuhmacher und Ratsherr Kraft Goß zu Rheinfelden reversieren gegenüber dem Altschultheißen Rudolf im Graben zu Rheinfelden, dass ihm nach Herausgabe einer unter anderem auch vom halben Zehnt zu Rührberg handelnden Urkunde seine diesbezüglichen Rechte vorbehalten bleiben sollen, falls er in den Registern, Büchern etc. seines Vorfahren Ludwig Volmer finden sollte, wie und warum diese Urkunde in dessen Besitz gekommen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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