Kurfürst Philipp von der Pfalz belehnt gemäß des Vertrags mit den Erben des verstorbenen Landgrafen Hesso von Leiningen (Lynnigen) den Friedrich von Fleckenstein zu Madenburg, Freiherrn zu Dagstuhl (Dagstule), mit dem Kornzehnt zu Maikammer (Meinkemer) als Mannlehen, wie seine Vorfahren dies zuvor vom Landgrafen von Leiningen zu Lehen innegehabt hatten. Siegel: S = A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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