Konrad Büschler, Stadtschultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet folgendes Geschäft: Kunz Hasel, Bürger zu Hall, verkauft seinem Mitbürger Gabriel Senft zum Preis von 11 fl rh eine jährlich auf Michaelis fällige ewige Gülte Vorgelds von 1/2 Gulden aus seinem nach Anstößern näher beschriebenen Haus samt Hofreite, Garten und weiterem Zubehör auf dem Rosenbühl, das - mit Ausnahme einer zugunsten des Schwertfegers Jörg Lang eingetragenen Hypothek von 20 fl rh - schuldenfrei ist. Besagter Lang verpflichtet sich auch namens seiner Erben für den Fall, dass genanntes Haus jemals an ihn fallen sollte, die Hasel'schen Zahlungen an Senft oder dessen Erben fortzusetzen, als ob er selbst die Gülte verschrieben und das Haus damit belastet hätte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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