Kaiser Ferdinand I. beurkundet, daß das Reichskammergericht zu Speyer die Klage des Joseph Jud zu Gundelsheim (Gundelßheim) gegen Herrn Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister, wegen der Verhaftung des Aaron Jud zu Neckarsulm (neckersulm), Schwager des bereits erwähnten Joseph Jud, der ein Kind zu Untereisesheim (under Eyßhaim) gekauft und getötet haben soll, zurückgewiesen hat und die in diesem Zusammenhang 1562 Febr. 20 an Herrn Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Administrator des Hochmeistertums und Deutschmeister ergangene Vorladung vor das Reichskammergericht zurückgenommen hat, nachdem dieser in einem Brief von 1562 Febr. 22, der von Johann Portios, Advokat am Reichskammergericht, vorgebracht wurde, gegen diese Vorladung Widerspruch eingelegt hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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