Kaiser Karl V. gestattet den Markgrafen Philipp und Ernst auf ihr Ansuchen, den Empfang der Lehen auf 1 Jahr zu verschieben und bis dahin im Besitz der Nutzungen zu bleiben, wogegen die Markgrafen dieselben Verpflichtungen haben, als ob sie den Lehenseid geschworen hätten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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