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Revers Lothars von Dernbach bezüglich der Belehnung mit einem feudum pecuniarium zu 500 Gulden durch Wilhelm II. Kurfürst und Landgraf von Hessen[-Kassel], Großherzog von Fulda
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Revers Lothars von Dernbach bezüglich der Belehnung mit einem feudum pecuniarium zu 500 Gulden durch Wilhelm II. Kurfürst und Landgraf von Hessen[-Kassel], Großherzog von Fulda
Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 4 Familien D >> 4.5 von Dernbach
1822 Mai 23
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen in unserer stadt Fulda den 23ten maii 1822
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lothar von Dernbach bestätigt für sich und in Vollmacht für seinen Bruder Heinrich die Belehnung mit einem feudum pecuniarium zu 500 Gulden anstatt der 1781 allodifizierten Wüstung Niedlingen [Gem. Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf] zu den gleichen Bedingungen, zu denen ihre Vorfahren dieselbe zu Lehen hatten, durch Wilhelm II. Kurfürst und Landgraf von Hessen[-Kassel], Großherzog von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.