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Karl Friedrich (Fritz) Lorenz Silvester Kaufholz, kaiserlicher
Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus), Lizentiat beider Rechte,
fuldischer Konsi...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1781-1790
1789 Januar 19
Ausfertigung, Papier, mit gelb-schwarzer Seidenkordel angehängtes Siegel in Holzkapsel (fehlt), aufgedrücktes Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist Fulda den 19ten Januar 1789
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Karl Friedrich (Fritz) Lorenz Silvester Kaufholz, kaiserlicher Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus), Lizentiat beider Rechte, fuldischer Konsistorialrat und -fiskal, fuldischer Regierungsassessor und -sekretär und hohenlohisch-waldenburgischer Hofrat, bekundet, dass einst durch Kaiser Ferdinand III. an Johann Christian Freiherr von Boyneburg zu Dietzenbach und Breidenbach, Reichsrichter, kurmainzischer Geheimer Rat und Oberhofmarschall, das von Kaiser Leopold I. in einem Privileg von 1653 September 1 (Regensburg den ersten tag des monats September nach Christi unseres lieben Herrn und Seeligmachers geburt im sechzehen hundert und drey und fünfzigsten jahre) bestimmte Pfalz- und Hofgrafenamt verliehen worden ist. Karl Kaufholz ist dieses Privileg durch den Enkel Johann Christians von Boyneburg, Franz Joseph Leopold Freiherr von Boyneburg und Lengsfeld, übertragen worden. Dadurch besitzt er das Recht, geeignete Personen zu Notaren, amtlichen Schreibern und Richtern zu erheben. Die genannten Ämter haben auf dem ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Gültigkeit. Karl Kaufholz hat auf dessen Bitten hin den Geheimen Landesarchivskanzlist aus Fulda, Johann Valentin (Ioannes Valentinus) Maurus Wehner, vor den genannten Zeugen zum kaiserlichen Notar und Schreiber erhoben und ihm das Notarsamt verliehen, nachdem er sich von dessen Befähigung überzeugt hat. Karl Kaufholz hat Johann Wehner den Amtseid abgenommen, ihn zur Treue gegenüber dem Kaiser, dessen Nachfolgern und dem Reich verpflichtet und die ihm zustehenden Freiheiten, Rechte und Privilegien seines Amts übertragen. Darüber hinaus hat er ihm sein in dieser Urkunde abgebildetes Notarssiegel verliehen. Das Siegel zeigt eine im Kreis (zirkel) liegende Schlange, die die Ewigkeit darstellt; in diesem Kreis ist ein gespeichtes Rad abgebildet; darüber steht die Devise: (Ad perpetuam rei memoriam). Verstöße gegen dieses ausschließliche Notarsprivileg sind mit einer Strafe von 200 Mark lötigen Golds belegt, die jeweils zur Hälfte an die Reichskammer und den zuständigen Prinzipal fallen. Ankündigung des großen Notarssiegels Karl Kaufholz'. Ankündigung der Unterfertigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite, 3. und 4. Seite, 5. und 6. Seite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Carl Fritz Kaufholz / comes palatinus caesareus)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Karl Kaufholz], Johann Wehner
Das in der Urkunde erwähnte Privileg Kaiser Leopolds I. von 1653 September 1 ist im Bestand Urk. 75 nicht überliefert.
Auf S. 5 ist das an Johann Wehner verliehene Notarssiegel als aufgedrücktes Lacksiegel enthalten.
Das gespeichte Rad im Siegelbild verweist redend auf den Namen des Notars [Wehner = Wagner].
Am Ende der Urkunde werden entgegen der Ankündigung keine Zeugen genannt.
Vgl. zu Notar Karl Kaufholz auch die Urkunden Nr. 2366, Nr. 2379, Nr. 2380, Nr. 2385 und Nr. 2386.