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Testament der Eheleute Johan Weling und Anna Wenneker, vom 16. November 1632, verkündet am 7. Juni 1633.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnis erhält Herman Wernekinck, Bruder der Frau. Zeugen: Bernard Berninck, Hofgerichtsprokurator, und Berndt Schroder, Schneider. Von Rats wegen: Lic. Johan Alerts (am Überwasserkirchhof).