Graf Gerlach von Nassau verzichtet auf alle Forderungen, Rechte, Nutzen und Dienste an den GUtern des Klosters Klarenthal ('Clarendal') zu Wiesbaden ('Wyssebaden'), zu Dotzheim, zu Schierstein ('Scherstein') und an dessen Rodungsgrundstücken ('rodderen') zu Dotzheim, Schierstein und um Klarenthal; doch darf die Zahl der Grundstücke nur mit Einwilligung des Grafen erhöht werden. Außerdem verzichtet Gerlach auf Zehnten, Beden und Gülten von den genannten Gütern des Klosters.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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