Der Prämonstratenserabt Johannes beauftragt den Abt von Bellelay, nach dem Tode des Abtes Wilhelm zu Himmelspforte, sich persönlich in Begleitung eines andern Ordensprälaten nach Himmelspforte zu verfügen und dort eine Neuwahl vornehmen zu lassen; und erteilt ihm Vollmacht, unter Umständen, wenn die Konventualen sich über die Wahl nicht einigen können, oder wenn die Wahl auf eine ungeeignete Persönlichkeit fällt, selbst einen tüchtigen Mann zum Abt von Himmelspforte zu bestellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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