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Berthold v. Renhardsweiler, Domherr zu Augsburg und Propst zu Boll, leiht dem Hans Pflüger von Gammelshausen seinen Hof daselbst, der vordem zum Dritteil gestanden ist, zu Erblehen. .
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Berthold v. Renhardsweiler, Domherr zu Augsburg und Propst zu Boll, leiht dem Hans Pflüger von Gammelshausen seinen Hof daselbst, der vordem zum Dritteil gestanden ist, zu Erblehen. .