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Klage der Witwe Henrich von Wulfen gegen die unmündigen Kinder des verstorbenen Herman Wesseling wegen der Sode zwischen den beiderseitigen Häusern
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Enthält: Klage der Witwe Henrich von Wulfen gegen die unmündigen Kinder des verstorbenen Herman Wesseling (1603) wegen der Sode zwischen den beiderseitigen Häusern. Als Zeugen werden vernommen: 1) Henrich Thüningk aus Greven, 51 Jahre alt, 2) Mathäus Osnabrügk, 37 Jahre alt, 3) Steffan van Wulffen, 74 Jahre alt, Bruder des Vaters des Ehemannes der Klägerin; 4) Kaspar zum Busche, 39 Jahre alt, 5) Anna Mumme, 24 Jahre alt; Klägerin ist Schwester ihrer Mutter; 6)) Wandmachergeselle Johan Osterman, 27 Jahre alt, war fünf Jahre in Diensten des ehemannes der Klägerin; 7) Witwe Henrich Berteling, geb. Anna Kannegiesser, 79 Jahre alt; 8) Frau Johan zur Weyen, geb. Katharina Uphaus, 40 - 50 Jahre alt, hat vor 25 Jahren in Lenneps Haus gegenüber dem der Klägerin gewohnt; 9) Gertrud, Frau Henrich Kroes, 41 Jahre alt, früher Magd bei Wulfens. Als weitere Zeugen werden benannt Friedrich Eicholt, Johan Edelbloet, Severin Stoltenkamp, Johan Osnabrügk, Henrich Hageman, Rotger Stove.