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Landgraf Philipp bekundet, daß er bei Gelegenheit des Erlasses der Marburger Rats Ordnung u. zur Abstellung der Beschwerden des Marburges Magistra...
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Urk. 37 Deutschordenshaus Marburg - [ehemals: A II]
Deutschordenshaus Marburg - [ehemals: A II] >> 1521-1525
1523 September 04
Original, Papier, Das aufgedrückte Siegel beschädigt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1523 Freitag nach Egidii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp bekundet, daß er bei Gelegenheit des Erlasses der Marburger Rats Ordnung u. zur Abstellung der Beschwerden des Marburges Magistrats mit dem D.O. dahin überrein gekommen sei, daß der Orden sich verpflichtet nur in der Zeit zwischen Ostern u. Bartholomäi Wein zu schenken (26 Fuder) u. dann das Maß ein Heller teurer zu verkaufen, als der gemeine Kauf ist.