Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht der Gemeinde zu Gimbsheim den Werth im Rhein gegenüber der Falkenau zu Erbbestand für jährlich 3 Gulden Zins, der an den Landschreiber zu Oppenheim zu entrichten ist und sich bei Besserung oder Zunahme des Werths auch erhöhen kann, wobei Eiswasser und Vogelsand (fogelsende) ausgenommen sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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