Jörg Michelberg von Fulgenstadt verkauft den ehrbaren Marx Hepp und Andres Lebsunft von Bierstetten als Pflegern des Hl. zu Renhardsweiler (Renhartschweiler) für 100 fl. Landesw. einen jährlich zu St. Katharina fälligen Zins von 5 fl. und stellt zwei [näher lokalisierte] Acker von jeweils iy2J. als Unterpfand. Die Äcker, aus denen jährlich an die Pfarrei zu Fulgenstadt 3 Batzen zu entrichten sowie Steuer, Dienste und der gewöhnliche Zehnt nach Herkommen zu leisten sind, wurden von Ammann und Gericht zu Fulgenstadt als hinreichendes Unterpfand erkannt. Sie dürfen jedoch nicht versetzt oder verändert werden. Bei Säumnis der Zinszahlung kann der A. zu gen. Bedingungen gepfändet werden. Ein Wiederkauf des Zinses nach monatlicher Ankündigung ist jederzeit möglich. Gen. Personen: Theus Städelin; Cristan Bosch.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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