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Verordnung Herzog Augusts des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) zur Aufbringung von Geldern für die Enteisung der zugefrorenen Gräben der Festung Wolfenbüttel ("Eise-Geld") (drei Abschriften)
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Verordnung Herzog Augusts des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) zur Aufbringung von Geldern für die Enteisung der zugefrorenen Gräben der Festung Wolfenbüttel ("Eise-Geld") (drei Abschriften)
NLA WO, 40 Slg Sammlung der Gesetze und Verordnungen
Sammlung der Gesetze und Verordnungen >> 8 Herzog August II. (der Jüngere) von Braunschweig-Wolfenbüttel (1635-1666)
01.03.1654
Enthält: u.a.: Anweisung an die übrigen Ämter und Gerichte, die Stadt Wolfenbüttel bei lang anhaltendem Frost mittels einer Umlage (tabellarische Aufstellung) finanziell zu unterstützen, die bislang bei Bedarf aus der Kriegskasse entnommen worden war.