Die Grafen Eberhard [II.] und Ulrich [IV.] von Württemberg, Gebrüder, bekunden: Das ihnen vom Reich verpfändete Schultheißenamt zu Hall ist durch Kaiser Karl [IV.] um 1500 Pfund Heller ausgelöst worden und damit sind Reich und Stadt aller Ansprüche wegen dieses Amtes von ihrer Seite ledig.