Anna Rörin aus Remisperg (=Rimmersberg) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihr und ihrer Tochter Agatha aus ihrer Ehe mit ¿Georg Kesenheimer auf Lebenszeit zwei Drittel des Guts in Remisperg verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Die zugehörigen Wälder dürfen nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt, Eichen und andere fruchttragende ("berend") Bäume nur mit Zustimmung des Abts gefällt werden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten entrichten die Beliehenen an Zins und Hubgült je 7 Malter Roggen und Hafer, 2 lb d, 6 Hühner, 1 Fasnachthenne und 50 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Im Herbst müssen auf Anforderung gegen übliche Entlohnung Fuhrdienste mit der Meni an den (Boden-)See zum Transport von Wein durchgeführt werden bzw. an die Weiher und andere Orte zum Transport von Fischen, Kalk, Steinen u.a.m. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, wenn die Beliehenen sich mit Leib und Gut dem Kloster "abschwaif" und ungehorsam machen, bei Eingehen einer Ungenossamenehe und im Todesfall, ebenso bei Nichtbezahlung des Ehrschatzes von 100 fl, wovon 50 fl bei Aufrichtung der Lehenschaft und der Rest in Jahresraten von 25 fl entrichtet werden müssen. Das Gut muß beim Heimfall mit Dritteil sowie Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden ohne Rücksicht darauf, ob die Beliehenen Dritteil, Heu- und Strohrichte vorgefunden haben oder nicht. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Wenn die Ausstellerin stirbt, bevor die Tochter 16 Jahre alt ist, soll ihr künftiger Ehemann auf dem Gut bleiben, bis die Tochter dieses Alter erreicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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