Hieronymus Weißensteiger, Prior, und der Konvent des Karmelitenklosters in Straubing bestätigen, dass der verstorbene Prior Andreas Kolb laut einem Erbbrief dem verstorbenen Hans Riedmair zu Metting und dessen Ehefrau einen Holzgrund verliehen hat und nun die Enkel Thomas, Magdalena und Magdalena (!) bzw. deren Vormünder um Erneuerung dieses Erbbriefs gebeten haben, deren Bitte das Kloster nachkommt und ihnen die Erbgerechtigkeit unter bestimmten Bedingungen überträgt. S1: Prior Hieronymus Weißensteiger v. Karmelitenkloster Straubing, S2: Konvent d. Karmelitenklosters Straubing

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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