Die Schenken Christoph und Heinrich zu Limpurg vergleichen sich mit Walter Hürnheim zu Wöllstein wegen des Hayens und Jagens im Teschental dahin, dass nur erstere dort Hecken schlagen dürfen, beide Teile dagegen das Jagdrecht im Teschental haben, jedoch sollen die limpurgischen Jäger, wenn sie mit Hunden, Garnen im Wald erscheinen und ihre Hecken schon eingebunden sind und das Zeug gestellt ist, das Vorrecht haben und die Hürnheimischen Jäger abstehen, andernfalls sollen letztere ruhig mit Garnen und Hunden jagen dürfen, doch nicht über den Rötenbach hinüber.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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