1610.06.22. (Richter Molstetter). Die Brudermeister (Lukas Geresheim und Georg Bitzenhöver) der Faßbenderzunft und Lorenz Züberlein und seine Frau Apollonia bekunden: Der Kurfürst hat der Faßbenderzunft auf ihr im Jahre 1609 erkauftes Zunfthaus zum Leininger Hof das Bierbraurecht erteilt. Die Zunft verpachtet nun zur Ausübung der Bierbrauerei genannte Teile dieses Besitzes an Lorenz Zü(b)erlein und seine Frau (Einzelheiten). Zeugen: Quirinus Hain, Ratsschreiber, Johann Schmidt, Schatzmeister und Ratsherr, und Samuel Beck, Keller in St. Martinsburg.

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