Hz. Albrecht von Österreich [voller Titel] bekennt, daß er dem Ritter Hans vom Stein von Ronsberg erlaubt hat, Burg (schloss), Stadt und Herrschaft Scheer, die Gft. Friedberg, die Vogtei des Kl. Sießen (Süssen) mit allen Kirchensätzen der Gft. Friedberg sowie die geistliche Lehenschaft der Kirchen zu Blochingen, Hohentengen (Diengen), Herbertingen und Friedberg jeweils mit allem Zubehör von Ritter Eberhard, Truchsessen von Waldburg, einzulösen. Ferner hat er ihm bewilligt, das Burgstall und das Dorf der Herrschaft Friedberg, welche zuvor an seinen Rat Berthold vom Stein verschrieben waren, zu übernehmen. Nach Vorlage aller früheren Pfandbriefe hat man sich auf die Einlösungssumme von 11465 rh. fl. 13 ß. 6 h. geeinigt, welche Hans dem Truchsessen bezahlt hat. Zusätzlich hat er dem A. 4650 rh. fl. zur Verfügung gestellt, wodurch sich die Einlösungssumme für die gen. Pfandschaften auf 16 115 rh. fl. 13 ß. 6 h. erhöht. Einer Wiedereinlösung hat Hans jederzeit innerhalb eines Monats nach Aufkündigung stattzugeben; davon unberührt sind jedoch die Zehnten zu Herbertingen und Hohentengen (Hohendingen), welche er für seine treuen Dienste entsprechend einer vom A. darüber ausgestellten Urk. zu Eigen erhalten hat. Der A. behält sich vor, daß Hans oder seine Erben ihm und den Seinen Burg und Stadt Scheer zu allen Zeiten offenzuhalten und freien Einund Abzug sowie nach Ankündigung und auf Kosten des A. Aufenthalt zu gewähren haben.