Einhaltung des Mühlenreglements von 1741, 1744, 1748; Ablehnung des Antrags des Domkapitels zur Freistellung ihrer Müller von der Zugehörigkeit zur Müller-Gilde 1768; Heranziehung der Häuslinge oder Heuerlinge zum Mahlen auf den königlichen Mühlen 1768-1770; Beschwerde wegen der Aufforderung an die domkapitularischen Eigenhörigen in Schnathorst zur Entrichtung von Mahlgeld 1771; desgleichen Beschwerde der Eigenhörigen zu Rosenhagen 1772; Aufhebung der Befreiung der domkapitularischen Eigenhörigen zu Schnathorst bzw. im Amt Reineberg vom amtlichen Mühlenzwang, Einziehung des Mahlgeldes 1772-1779

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...