Bodo v. Adelvessenn auf Jürnde p. Erbsaß, bekennt u. urkundet: Nachdem er im Jahre 1597 Montags in den heiligen Ostern, neben Bodo v. Rautenberg sel., Sivertten v. Steinburgk, Thedell Friedrich v. Walmoden u. andern mehr für Melchior v. Steinbergk den Jüngern sel., wegen 5000 Reichstaler, gegen die Frau Annen Borries, Dr. Joann Reichen sel. Witwe, selbst schuldiger Bürge geworden, es aber dahin gekommen, daß beides Principals Niederfälligkeit u. Absterben er von Frau Annen Wolterstorfs, Rudolff Leifharts sel. Witwe, zu Minden, als Erbin gemeldeter Principalin, in Anspruch genommen, darauf auch sowohl solche 5000 Reichstaler Kapital, als auch 500 Reichstaler restirende Zinse u. 28 Reichstaler aufgewandte Interessen, zu Ostern des 1604 Jahres bezahlen müssen; er aber, weil die Bürgschaft in solidum geschehen, nicht schuldig sei, dieselbe Summe allein auf sich zu behalten, vielmehr einen ihm beliebigen Nebenbürgen in Wiederforderung zu nehmen, befugt sei, u. er zu solchem seinen Schwager Thedell Friedrich v. Walmoden wegen dessen u. seiner übrigen Nebenbürgen Quoten wieder angenommen habe, dieser ihm auch heute solche 4738 Reichstaler 10 Mariengroschen u. 9 1/2 straubenpfl. Hauptstuhl, zusammt Zinsen, betragende Quoten wiederum bezahlt habe: so cedire u. übergebe er hiemit gedachtem v. Wallmoden seine an die Verschreibung habenden Rechte, damit dieser einen andern Nebenbürgen, wegen Bezahlung der übrigen Quoten belangen könne u. möge. Sine anno et die 1604. Orig. chart. mit 1 untergedr. Siegel.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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