Anspruch der Appellanten als revolutarische Erben auf den Nachlaß des Johann Christoph von Hagens, besonders den Beckerhof zu Volkenrath (Hzm. Jülich, Amt Wilhelmstein; Kr. Aachen), der zur Lehnkammer Nothberg gehört, und die Dickermühle. Die Appellanten geben an, ihr Bruder habe sich „absque dimissorialibus a proprio parocho zu Laureto in Italien“ mit der Appellatin „als einer vorgeblichen Gräfin“ vermählt, weshalb die Ehe nicht gültig sei, und sei ohne Kinder gestorben. Gegen die Jüdin Samuelin Simon Michels geht der Vorwurf, sie habe ohne Nachweis einer angeblich vom Verstorbenen durchgeführten Belastung der revolutarischen Güter deren Subhastation erwirkt.