Mainz, 1615.08.03. (Richter Hettisch). Konrad Bubel bekennt, dem Michael Pfeil von dem erkauften Haus noch 77 fl. zu schulden, die an Pfingsten zahlbar gewesen wären. An seiner Stelle verspricht nun der B. und Schuhmacher Georg Starkman den Betrag auf Michaeli zu entrichten. Konrad verpfändet dafür einen Gültbrief über 200 fl., auf Johann Eberhardt gen. Fennerich u.s.Fr. Agnes zu St. Goar lautend (dat. 24.12.1609). Z.: Die Schneider Kaspar Leon und Hans Bentz.

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