Die bischöflich straßburg. Interimsregierung zu Oberkirch befiehlt allen Untertanen der Gerichte Oberkirch, Oppenau, Kappel, Renchen, Ulm und Sasbach, alle Kontrakte - wie Zins-, Kauf- und Kerbkontrakte, Testamente usw. - durch den Amt- und Stadtschreiber oder dessen Substituten zu Oberkirch protokollieren und ausfertigen zu lassen.