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Paul von Helmstatt zu Oberöwisheim, Raphin von Helmstatt, Peter von Helmstatt zu Helmstadt und Johann Wiprecht von Helmstatt zu Hinsingen als die Ältesten der vier Stämme von Helmstatt beschließen auf einer Tagsatzung mit Zustimmung von Heinrich von Helmstatt zu Waibstadt, Georg Konrad von Helmstatt, Amtmann zu Oppenheim, den Brüdern Valentin und Ludwig Karl von Helmstatt zu Bischofsheim und Hans Jakob von Helmstatt, nachdem die letzte Tagsatzung zu Sinsheim am 2. Juli 1603 vor allem wegen des Todes von Hans Philipp von Helmstatt ergebnislos verlaufen war: 1) Georg Konrad von Helmstatt kann den Hof zu Kochendorf mit gen. Einkünften verkaufen, muß dem gewählten Lehensherren der vier Stämme von Helmstatt dafür aber 2200 fl zu Lehen auftragen. 2) Die alte Stammeseinung soll erneuert werden. Siegler und Unterschrift: Aussteller und Anwesende

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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