Otto von Vynna und dessen Ehefrau Melzewyndis verzichten zu Gunsten des Capitels zu Monreberg in die Hände des Grafen Dietrich VIII von Cleve auf ihr zu ihrem Burglehen dortselbst zugehöriges Haus mit Hofstätte und allem Gebäulichkeiten, wofür sie benannter Graf von der Verpflichtung dort zu wohnen und Wachtdienste zu thun (de residentia), befreit. Datum anno Domini M. CCC. tricesimo quarto feria quinta post festum b. Lucie virginis. Die Orig.urk. mit den S. S. des Ausstellers und des Arnold von der Hurst im Kirchenarchiv zu Cleve.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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