Kläger: Witwe des Hermann van El(l)gen und Peter van Ellgen, Kaufleute und Bürger zu Hamburg.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Mandati de exequendo cum clausula; Vollstreckung eines 1663 ergangenen Urteils des Obergerichts in einem Streit zwischen den Klägern und den Assekuradeuren Marcus Funck und Konsorten wegen der Bestellung eines neuen Mitglieds für ein Schiedsgericht zur Beilegung von Streitigkeiten über einen Versicherungsvertrag, nachdem der neben Vincenz Klingenberg präsentierte Hans Gartz (Goertz) (der Jüngere) von den Klägern als parteiisch abgelehnt worden war

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
Objekt beim Datenpartner
Loading...