Bürgermeister und Rat der Stadt Ravensburg verpfänden mit Zustimmung des Bischofs Marquard Rudolf von Konstanz und mit dem Vorbehalt des Rückkaufes dem Kloster Weingarten gegen ein Kapital von 10 000 fl. auf zehn Jahre den Zehnten des Spitals zu Hefigkofen. Sie versprechen noch vor Fristablauf die Wiedereinlösung der Summe, welche die Stadt wegen der "fast ohnerschwinglichen Creißprestationes" und wegen Ausständen aufnehmen mußte, um die militärische Exekution zu vermeiden.
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Bürgermeister und Rat der Stadt Ravensburg verpfänden mit Zustimmung des Bischofs Marquard Rudolf von Konstanz und mit dem Vorbehalt des Rückkaufes dem Kloster Weingarten gegen ein Kapital von 10 000 fl. auf zehn Jahre den Zehnten des Spitals zu Hefigkofen. Sie versprechen noch vor Fristablauf die Wiedereinlösung der Summe, welche die Stadt wegen der "fast ohnerschwinglichen Creißprestationes" und wegen Ausständen aufnehmen mußte, um die militärische Exekution zu vermeiden.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 466 U 81
D. n. 13.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 466 Konstanz, Fürstbistum: Urkunden der bischöflichen Behörden betr. württembergische Orte
Konstanz, Fürstbistum: Urkunden der bischöflichen Behörden betr. württembergische Orte >> Urkunden
1692 August 17
Urkunden
Siegler: Aussteller, mit Stadtsiegel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel in Holzkapsel anhängend, ohne Deckel
Vermerke: Verspruch Brief Herren Bürgermeister und Rat des heil. Röm. Reichs Stadt Ravensburg, die Wiedereinlösung des sogenannten Hefigkofischen Zehnten an dem Spital daselbsten betreffend (17. Jh.)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel in Holzkapsel anhängend, ohne Deckel
Vermerke: Verspruch Brief Herren Bürgermeister und Rat des heil. Röm. Reichs Stadt Ravensburg, die Wiedereinlösung des sogenannten Hefigkofischen Zehnten an dem Spital daselbsten betreffend (17. Jh.)
Hefigkofen : Oberteuringen FN
Ravensburg RV
Weingarten RV; Kloster
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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