Vor Johan van Horle, Richter zu Essen, und dem gehegten Gericht daselbst bezeugt Aelbert Sobbe, Hannemans Sohn, dass ihm Dyderich von Asbeck d.J. mit Zustimmung seines Vaters Dyderich gestattet habe, aus dessen beiden Gütern zu Kokelyngh und Achter dem Berge dem Werk des Münsters zu Essen eine jährliche Rente von drei Maltern Korn - Roggen und Gerste - fällig jährlich auf St. Martinstag, zu verkaufen, die Albert und seine Erben jeweils auf Martini mit 34 rheinischen Gulden zurückkaufen können. Sollten Albert und seine Erben die drei Malter Korn nicht bezahlen und Dyderich von Asbeck dadurch Schaden erwachsen, so darf sich dieser an Alberts Gut Branthoff im Ksp. Steele und dessen gesamter Habe schadlos halten. Zeugen: Hinrich Sonderlant, Frone; Hinrich van der Heyden, Johan van Beke, Hinrich Westen, Gerichtsleute. Siegler: der Richter und Aelbert Sobbe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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