Georg Lewen, Ammann zu Weingarten, gewährt der Gm. Maselheim, die angeklagt ist, den beiden Bauern des Kl. H. im Stain die Pferde widerrechtlich gepfändet zu haben, Aufschub, um Beweise zu erbringen, daß sie im Glauben, dazu befugt zu sein, gehandelt hätten.