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König Heinrich (VII.) beurkundet die vom Propst R. von Schongau durch die Hand des Herzogs Welf und die seinige erfolgte Schenkung eines Hofes in Memmingen an das Kloster Rot.
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König Heinrich (VII.) beurkundet die vom Propst R. von Schongau durch die Hand des Herzogs Welf und die seinige erfolgte Schenkung eines Hofes in Memmingen an das Kloster Rot.