Jakob Zugenmayer zu Baustetten stellt der Äbtissin Lucia von H. einen Revers aus über die Belehnung auf Lebenszeit mit einer Sölde und einem Gut zu Baustetten, die gen. Hauszins, Heugeld und Hauptrecht geben, zu gewöhnlichem Dienst stehen und unter bestimmten Bedingungen verliehen wurden.