Jedem, der die Absicht hat, ein genehmigungspflichtiges Bauwerk zu errichten, wird dringend empfohlen, vor der Planbearbeitung bei der Baugenehmigungsbehörde - Landratsamt - anzufragen, ob das in Aussicht genommene Grundstück für die beabsichtigte Baumaßnahme in Betracht kommen kann und welche Baubeschränkungen gegebenenfalls auf ihm ruhen...