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Jedem, der die Absicht hat, ein genehmigungspflichtiges Bauwerk zu errichten, wird dringend empfohlen, vor der Planbearbeitung bei der Baugenehmigungsbehörde - Landratsamt - anzufragen, ob das in Aussicht genommene Grundstück für die beabsichtigte Baumaßnahme in Betracht kommen kann und welche Baubeschränkungen gegebenenfalls auf ihm ruhen...

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Staatsarchiv München
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